Der
Einspeisezähler wird neben dem bereits vorhandenen Verbrauchszähler installiert und misst die von der
Solarstromanlage produzierte und ins öffentliche Netz eingespeiste Strommenge in Kilowattstunden (
kWh). Sie wird dem Netzbetreiber (dem örtlichen
Energieversorgungs
Unternehmen) vom Anlagenbetreiber (dem Besitzer der
Solarstromanlage) in Rechnung gestellt. Funktionsfähigkeit und
Leistung der
Solaranlage lassen sich durch regelmäßiges Ablesen des
Einspeisezählers überprüfen. Der
Einspeisezähler bleibt im Eigentum des Netzbetreibers, der dafür eine jährliche Gebühr erhebt. Kosten und Abrechnungsmodus werden im Einspeisevertrag geregelt, den jeder Anlagenbetreiber mit dem Netzbetreiber schließt.