Energieeinsparverordnung 2009Die Energie-Einsparverordnung EnEV definiert für jedes Gebäude den maximal zulässigen Primärenergiebedarf und die maximal zulässigen Wärmeverluste über die Gebäudehülle (Transmissionswärmeverluste).
Zum Primärenergiebedarf zählen die Heizung, die Warmwasserbereitung und die Lüftungsanlage inklusive der benötigten Hilfsenergien. Bei der Gebäudehülle gibt es Mindeststandards für den Wärmeschutz, den Luftwechsel und die Reduzierung der Lüftungswärmeverluste.
Im Rahmen der Altbaumodernisierung sind nach EnEV maximale Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) einzelner Bauteile einzuhalten. Diese dürfen beim erstmaligen Bezug, beim Ersatz und bei der Erneuerung von Bauteilen nicht überschritten werden.
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz bzw. Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG gilt seit 1. April 2008 für Baden-Württemberg und seit 1. Januar 2009 bundesweit. Seine Forderung: Neubauten, müssen mindestens 20% ihres Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken.
Das Vitramo-Heizsystem und die EnEV
Das Vitramo-Heizsystem lässt sich wie folgt mit den Forderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des EEWärmeG in Einklang bringen:
Vitramo in Verbindung mit einer Anlage zur Erzeugung Erneuerbarer Energie.
Befreiungstatbestände nach EnEV und EEWärmeG.
