Erneuerbare EnergienDie Vitramo-Infrarotheizung mit einer Photovoltaik-Anlage kombinieren.
Erneuerbare Energie sollte dort verbraucht werden, wo sie entsteht.
Dieser Grundsatz ist Kern des Vitramo-Prinzip. Strom, der durch Photovoltaikanlagen auf dem Dach erzeugt wird, sollte möglichst im Gebäude selbst verbraucht und nicht ins öffentliche Netz eingespeist werden. Deshalb empfiehlt Vitramo, das Infrarotheizsystem mit einer Photovoltaikanlage zu koppeln.
So ist es möglich, den selbst erzeugten Solarstrom auch überwiegend selbst zu nutzen. Nur noch ein vergleichsweise geringer Anteil muss in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Diese effektive Nutzung der elektrischen Energie fördert der Gesetzgeber besonders.

So funktioniert es:
Der von der PV-Anlage (1) erzeugte Gleichstrom wird durch den integrierten Wechselrichter im Energiemanager (2) in Wechselstrom umgewandelt. Der Energiemanager sorgt dafür, dass die aktuell nicht benötigte Strommenge im Speicher (3) abgelegt wird.
Bevor der produzierte Strom in den Kreislauf gelangt, wird die Strommenge am Solarstromzähler (4) erfasst. Bei Sonnenschein und vollem Speicher wird die übrige Strommenge in das öffentliche Netz eingespeist. Ist der Speicher leer und die PV-Anlage kann den Bedarf allein nicht decken wird aus dem öffentlichen Netz Strom bezogen. Die Strommengen, die in das oder aus dem öffentlichen Netz fliesen zählt der Einspeise-/Bezugszähler (5). Danach fliest der Bedarfstrom über den Verteiler (6) an das Vitramo Heizsystem (7) und weitere Verbraucher (8).
Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom
Seit der Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) im Jahr 2009 liegt die Vergütung für jede selbstgenutzte Kilowattstunde Solarenergie über der Einspeisevergütung.
Voraussetzung, um diese zusätzliche Vergütung zu erhalten ist, dass bei Neuanlagen der Solarstrom in unmittelbarer Nähe zur erzeugenden Anlage verbraucht wird (vgl. § 33 Abs. 2 EEG 2009).
Da der haushaltsübliche Bedarf an elektrischer Energie, wenn diese nicht zu Heizzwecken genutzt wird, vergleichsweise gering ist, bietet das Vitramo-Heizsystem eine kostengünstige Möglichkeit, an der zusätzlichen Einspeisevergütung in größerem Umfang teilzuhaben.
Das Vitramo-Heizsystem und die EnEV
Das Vitramo-Heizsystem lässt sich wie folgt mit den Forderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des EEWärmeG in Einklang bringen:
Vitramo in Verbindung mit einer Anlage zur Erzeugung Erneuerbarer Energie.
Befreiungstatbestände nach EnEV und EEWärmeG.
Beispielrechnung: Effizienz Photovoltaik und Vitramo Infrarotheizung
Hinweise zur Auslegung zu § 5 Energieeinsparverordnung (EnEV) - Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien finden Sie hier.
