Das Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren
Energiequellen gewonnenen Strom durch Versorgungs
Unternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Es trat erstmals am 1. August 2004 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren
Energien bis 2010 auf mindestens 12,5% zu erhöhen, bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen. Unter Erneuerbaren
Energien werden genannt: Wasserkraft, Wind
Energie,
Solare Strahlungs
Energie, Geothermie,
Energie aus Biomasse.