Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)

A B C D E F
G H I J K L
M N O P Q R
S T U V W X
Y Z
Seit dem 1. Januar 2009 gilt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, das den Ausbau erneuerbarer Energien im Gebäudebereich voranbringen soll. Eine wesentliche Neuerung ist dabei die Festlegung von Vorgaben für die Wärmeversorgung von Neubauten über regenerative Energien. Ein Anteil erneuerbarer Energien zum Heizen wird im Neubau zur Pflicht.


zurück zur Übersicht


E