Seit dem 1. Januar 2009 gilt das Erneuerbare-
Energien-Wärmegesetz, das den Ausbau erneuerbarer
Energien im Gebäudebereich voranbringen soll. Eine wesentliche Neuerung ist dabei die Festlegung von Vorgaben für die Wärmeversorgung von Neubauten über regenerative
Energien. Ein Anteil erneuerbarer
Energien zum Heizen wird im Neubau zur Pflicht.