Kleinwindanlage

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Die Definition von Kleinwindanlagen wird durch die IEC-NORM 61400-2:2006 („design requirements for small wind turbines") vorgegeben. Als kleine WindEnergieanlagen gelten danach alle Anlagen, deren überstrichene Rotorfläche kleiner ist als 200 Quadratmeter bei 350 W/m². Daraus ergibt sich eine maximale Leistung von 70 kW. Der Turm ist in der Regel nicht höher als 20 Meter. Bei den derzeit marktgängigen Anlagen liegt die Leistung in der Regel bei zwischen 5 und 10 kW.

 

Der Bundesverband WindEnergie e.V. definiert Kleinwindanlagen in der Größenklasse bis 100 Kilowatt installierter Leistung. Klein sind diese jedoch nur noch im Vergleich zu den ganz großen Turbinen. Für den Hausgebrauch kommt eher eine Anlage von bis zu 30 kW in Betracht. Hier zieht auch das EEG die Grenzen für den "Hausanschluss als wirtschaftlichsten Anschlusspunkt".




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